für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen
Während Arbeitgeber für die Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen zuständig sind, sind sie nicht verpflichtet, die Kosten der Einlagen für Sicherheitsschuhe zu tragen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keinerlei Kosten für orthopädische Einlagen, die in Sicherheitsschuhen getragen werden. Mögliche Kostenträger sind jedoch die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.
Erstattet der Arbeitgeber die Kosten Ihrer Einlagen für Sicherheitsschuhe nicht, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die orthopädischen Einlegesohlen ausschließlich in Sicherheitsschuhen getragen werden und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz erforderlich sind.
An welchen Träger Sie den Antrag adressieren müssen, ergibt sich aus Ihrer bisherigen Versicherungszeit. Für die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung gilt eine Mindestversicherungslaufzeit (Wartezeit) von 15 Jahren. Bei weniger als 15 Jahren ist die Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.
Tragen Sie Ihre Einlagen jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist Ihr Kostenträger die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft.